Sicherheit von gelb-orangefarbenem Tomatenextrakt als neuartiges Lebensmittel gemäß Verordnung (EU) 2015/2283
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Sicherheit von gelb-orangefarbenem Tomatenextrakt als neuartiges Lebensmittel gemäß Verordnung (EU) 2015/2283

May 11, 2023

Auf Anfrage der Europäischen Kommission wurde das EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) gebeten, eine Stellungnahme zu gelb-orangefarbenem Tomatenextrakt abzugeben, der als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2283 verwendet wird. 2015. Bei der NF, die Gegenstand des Antrags ist, handelt es sich um einen carotinoidreichen Extrakt aus der gelb/orangefarbenen Tomate, der überwiegend Phytoen und Phytofluen sowie eine geringere Menge an Beta-Carotin, Zeta-Carotin und Lycopin enthält. Das NF wird mittels überkritischer CO2-Extraktion aus dem Tomatenmark hergestellt. Der Antragsteller schlägt die Verwendung des NF in Müsliriegeln, funktionellen Getränken und als Nahrungsergänzungsmittel für Personen über 15 Jahren vor. Für die Verwendung von NF in Müsliriegeln und Funktionsgetränken geht das Gremium davon aus, dass die Zielgruppe die Allgemeinbevölkerung ist. Laut der neuesten Expositionsbewertung der EFSA für Lycopin als Lebensmittelzusatzstoff (EFSA ANS Panel, 2017) sind die höchsten P95-Aufnahmen für Kinder (< 10 und 10–17 Jahre) und Erwachsene in Kombination mit der Verwendung von Lycopin als Lebensmittelfarbstoff aus natürlichen Quellen zu verzeichnen Das Auftreten würde die festgelegte akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) für Lycopin (0,5 mg/kg Körpergewicht (KG) Tag) überschreiten. Die geschätzte Aufnahme von NF würde zu einer Überschreitung des ADI führen, wenn man das natürliche Vorkommen und die Exposition gegenüber Lycopin bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff berücksichtigt. Aufgrund des Fehlens von Sicherheitsdaten zur Phytoen- und Phytofluen-Aufnahme aus der NF und des Beitrags der NF zur geschätzten hohen täglichen Aufnahme von Lycopin ist das Gremium der Ansicht, dass nicht festgestellt werden kann, ob der Verzehr der NF ernährungsphysiologisch nachteilig ist oder nicht . Das Gremium kommt zu dem Schluss, dass die Sicherheit des NF unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen nicht nachgewiesen wurde.